- Allgemeines
- Veranstalter aller Angebote auf der Wiese ist das Dekanat Mosbach-Buchen. Dieser trägt die Verantwortung für alle Angebote. Die Planung und Durchführung der Veranstaltungen obliegt dem Zuständigkeitsbereich des Veranstalters. Alle nutzenden Gruppen müssen von mindestens einer volljährigen Person begleitet werden.
- Buchung und Vertragsabschluss
- Der Termin einer Veranstaltung gilt für beide Vertragspartner als verbindlich vereinbart, sobald dem Veranstalter der ausgefüllte Nutzungsvertrag vorliegt. Der Nutzungsvertrag kommt somit grundsätzlich durch Schriftform zustande.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden können nicht getroffen werden.
- Ein angefragter Termin ist nach Zusendung des Nutzungsvertrages für 10 Tage reserviert. Nach Ablauf dieser Rücksendefrist, kann der Termin bei fehlender schriftlicher Bestätigung durch die die nutzende Gruppe vom Veranstalter anderweitig vergeben werden.
- Stornierung
- Wird die Buchung nicht rechtzeitig schriftlich storniert, ist der Veranstalter berechtigt Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen.
- Bei Stornierungen und Teilstornierungen der gemeldeten Teilnehmer*innen wird ein Ausfallgeld gemäß folgender Staffelung erhoben:
- weniger als 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der gebuchten Leistungen
- weniger als 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der gebuchten Leistungen
- Berechnet werden die Preise, die bei der Reservierungsbestätigung angegeben wurden.
- Rechnungswesen
- Die Kosten der Veranstaltung werden in einer Gesamtrechnung zusammengefasst und der*dem im Vertrag angegebenen Rechnungsempfänger*in zugeteilt.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen per Überweisung zahlbar.
- Infos zur Nutzung
- Den nutzenden Gruppen stehen alle Elemente des Projekts Wiese unter Anleitung (Low Elements, Pavillon) zur Verfügung.
- Ergänzende Absprachen zur Nutzung werden im Vorfeld getroffen und als Anhang dieses Nutzungsvertrags ergänzend festgehalten.
- Nachtruhe besteht zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr.
- Haftung
- Die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung liegt bei den begleitenden Gruppenverantwortlichen.
- Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
- Die nutzende Gruppe haftet für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars ohne Verschuldensnachweis.
- Haftungen für Diebstahl oder Beschädigungen von Gegenständen werden nicht vom Veranstalter getragen, es sei denn diese wurden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Hier gibts die AGBs als Dokument zum Download
